1. EINLEITUNG

Diese „Know Your Customer“-Richtlinie (nachfolgend „Richtlinie“) regelt die Anwendung des KYC-Ansatzes durch das Unternehmen (nachfolgend „das Unternehmen“, „wir“, „uns“, „unser“).

Für die Zwecke dieser Richtlinie gelten folgende Definitionen:

a) Die Website nvcasino.de.com wird nachfolgend als „die Website“ bezeichnet;
b) Jede natürliche Person mit einem Benutzerkonto auf der Website wird als „Nutzer“ bezeichnet.

2. ZWECK DER RICHTLINIE

Das Unternehmen wendet die in dieser Richtlinie beschriebenen Maßnahmen an, um Folgendes sicherzustellen:

  • Vermeidung von Verstößen gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen und andere relevante Dokumente der Website;
  • Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen Verstößen gegen AML/CFT-Vorschriften;
  • Verhinderung der Nutzung der Website durch Minderjährige;
  • Aufdeckung und Vermeidung von Betrug, Spielabsprachen oder anderen illegalen Aktivitäten auf der Website;
  • Minimierung rechtlicher, finanzieller und rufschädigender Risiken.

3. RISIKOBEWERTUNG

Das Unternehmen folgt dem risikobasierten Ansatz der Financial Action Task Force (FATF) zur Bewertung jedes Nutzers im Rahmen dieser Richtlinie.

Risikokategorien:

A) Länder-/Geografisches Risiko

Das Land des Wohnsitzes des Nutzers wird unter anderem danach bewertet:

  • Ob das Land als „Drittes Land mit strategischen Mängeln“ von der Europäischen Kommission gemäß der Verordnung (EU) 2016/1675 eingestuft wurde oder als „Hochrisiko- und andere überwachte Jurisdiktionen“ durch die FATF;
  • Ob glaubwürdige Quellen das Land als korruptionsgefährdet, AML/CFT-untauglich oder terroristisch unterstützend einstufen.

B) Kundenrisiko

Folgende Nutzermerkmale werden geprüft:

  • Politisch exponierte Personen (PEP);
  • Personen, die Sanktionen durch EU oder UNO unterliegen;
  • Verdächtiges Verhalten wie:
    • übermäßige Einzahlungen
    • mehrere Gerätezugriffe in kurzer Zeit
    • gemeinschaftliche Gerätenutzung oder IP-Adressen

C) Transaktionsrisiko

Es wird geprüft, ob Transaktionen unverhältnismäßig sind oder verdächtige Muster aufweisen. Im Verdachtsfall erfolgt eine zusätzliche Überwachung („Transaction Monitoring“).

4. VERIFIZIERUNG

Die Standardverifizierung (Due Diligence) wird durchgeführt, wenn:

A) Transaktionen eines Nutzers die Schwelle von 1.000 USD/EUR überschreiten;
B) Die Risikobewertung eine erhöhte Geldwäschegefahr zeigt;
C) Nutzerverhalten gegen die AGB verstößt;
D) Das Unternehmen Verifizierung für notwendig hält.

Angeforderte Unterlagen:

  • Ausweis oder Passkopie;
  • Foto der verwendeten Zahlungskarte (CVV und Kartennummer teilweise abgedeckt, Name sichtbar);
  • Foto des Nutzers mit den eingereichten Dokumenten;
  • In bestimmten Fällen: Adressnachweis, Kontoauszug, Steuerbescheid;
  • Handschriftliche Notiz mit E-Mail, Datum und Bestätigungscode;
  • Optional: Videoanruf mit dem Support-Team.

5. ZUSÄTZLICHE PRÜFUNG FÜR PEPs UND HOCHRISIKO-LÄNDER

Zusätzliche Maßnahmen werden durchgeführt, wenn:

  • Der Nutzer ist eine Politisch exponierte Person (PEP) oder ein Familienmitglied gemäß Art. 3(9–10) der EU-Richtlinie 2015/849;
  • Der Wohnsitz befindet sich in einem „Hochrisikoland“ gemäß EU-Kommission oder FATF;
  • Glaubwürdige Quellen das Land als AML-untauglich oder korrupt einstufen;
  • Das Unternehmen die Verifizierung als notwendig einstuft.

Zusätzlich wird eine Prüfung der Herkunft des Vermögens verlangt, sowie eine Genehmigung durch das Management des Unternehmens. Verweigerung oder Verdacht auf illegale Nutzung kann zur Meldung an Behörden führen.

6. AKTIVITÄTSÜBERWACHUNG

Alle Nutzeraktivitäten werden auf verdächtiges Verhalten geprüft, z. B.:

  • Nutzung mehrerer Zahlungsmethoden oder Kartenanbieter;
  • Geolokations-Widersprüche;
  • Nutzung verschiedener Zahlungsinstrumente in kurzer Zeit;
  • Ablehnung oder Vermeidung der Identitätsprüfung;
  • Übereinstimmungen bei Geräten (z. B. gleiche Geräte-ID bei mehreren Konten);
  • Weigerung, ein Video- oder Telefongespräch zu führen.

Bei Verdachtsmomenten wird der Fall an die Betrugsabteilung zur Risikoanalyse und Weiterbearbeitung übergeben.

7. TRANSAKTIONSÜBERWACHUNG

Transaktionen müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Karteninhaber und Kontoinhaber müssen identisch sein;
  • Bei E-Wallets muss die E-Mail-Adresse der bei der Registrierung verwendeten entsprechen;
  • Keine Ein- oder Auszahlungen mit anonymen Zahlungsmethoden (z. B. Kryptowährungen);
  • Keine Auszahlungen auf fremde Zahlungsinstrumente.

8. AUFBEWAHRUNG DER NUTZERDATEN

Alle verifizierten Nutzerunterlagen und Finanzdaten (z. B. Transaktionsdaten) werden gemäß folgenden Rechtsvorschriften gespeichert:

  • EU-Richtlinie 2015/849 zur Geldwäschebekämpfung
  • Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) (EU) 2016/679
  • Gesetz zur Verjährung zivilrechtlicher Ansprüche (Zypern, Nr. 66(I)/2012)
  • Datenschutzrichtlinie der Website

9. ÄNDERUNGEN DER RICHTLINIE

Diese Richtlinie kann jederzeit einseitig durch das Unternehmen geändert werden. Es liegt in der Verantwortung des Nutzers, die Richtlinie regelmäßig zu überprüfen. Registrierte Nutzer werden über Änderungen per E-Mail benachrichtigt. Die weitere Nutzung der Website nach Benachrichtigung gilt als Zustimmung zu den Änderungen.